Wir hatten es ja schon in unserem Beitrag im Rotlicht-Magazin behandelt.
Nun hat auch ein Schweriner Gericht die Einschätzung geteilt.
Zwar müssen nach der aktuellen Corona-Verordnung Prostitutionsstätten geschlossen sein, Sexworker_innen dürfen aber trotzdem außerhalb von Bordellen und Modellwohnungen arbeiten.
Welchen Sinn es macht, die Prostitutionsstätten dann noch geschlossen zu halten, ist eine andere Frage.