Haus & Hotel in Mecklenburg-Vorpommern erlaubt

Foto: Rawpixel

Wir hatten es ja schon in unserem Beitrag im Rotlicht-Magazin behandelt.
Nun hat auch ein Schweriner Gericht die Einschätzung geteilt.
Zwar müssen nach der aktuellen Corona-Verordnung Prostitutionsstätten geschlossen sein, Sexworker_innen dürfen aber trotzdem außerhalb von Bordellen und Modellwohnungen arbeiten.
Welchen Sinn es macht, die Prostitutionsstätten dann noch geschlossen zu halten, ist eine andere Frage.

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